Hygienekonzept für den Trainings-und Wettkampfbetrieb im Schach

TSG Mutterstadt Seite 1 von 3

11.10.2020

Thomas Windecker Abteilungsleiter Schach TSG Mutterstadt

0. Inhalt

  1. Inhalt................................................................................................................................................ 1

  2. Information und Dokumentation .................................................................................................... 1

  3. Zulassung von Personen.................................................................................................................. 2

  4. Räumlichkeiten und Spielmaterial .................................................................................................. 2

  5. Einhalten des Mindestabstandes .................................................................................................... 2

  6. Persönliche Hygiene ........................................................................................................................ 3

  7. Einhaltung des Hygienekonzeptes................................................................................................... 3

Auf Grundlage der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und des zugehörigen Hygienekonzeptes für den Sport im Innenbereich , hat die TSG Mutterstadt ein Hygienekonzept für den Trainings-und Wettkampfbetrieb im Schach erstellt. Dabei wurden auch die zehn Leitplanken des DOSB vom 06. Juli 2020 und die Empfehlungen des Deutschen Schachbundes für den Wiedereinstieg in den Trainings-und Wettkampfbetrieb berücksichtigt.

1. Information und Dokumentation

  1. Das Hygienekonzept wird allen Mitgliedern per E-Mail zugestellt und auf der Homepage des Schachvereins veröffentlicht. Der Hygienebeauftragte ist Thomas Windecker. Er kann diese Funktion je nach Bedarf auch an ein anderes volljähriges Vereinsmitglied delegieren. Dieses ist vorher über seine Rechte und Pflichten aufzuklären.

  2. Den Teilnehmern an Veranstaltungen des Vereins wird das Konzept zusammen mit der Einladung bzw. Ausschreibung bekannt gegeben. Außerdem wird das Konzept im Spiellokal ausgehängt.

  3. Die Teilnehmer am wöchentlichen Spiel-und Trainingsabend müssen sich in eine Teilnehmerliste eintragen. Es sind jeweils Name, Anschrift und Telefonnummer sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens anzugeben. Die Liste ist in diesem Fall kein datenschutzrechtliches Problem, da sich die Teilnehmer alle untereinander gut kennen. Bei Mannschaftswettkämpfen, an denen auch Spieler eines anderen Vereins teilnehmen, werden die Daten auf einer eigenen Karte je Person erfasst. Die erfassten Daten werden ausschließlich für Kontaktverfolgungen durch das Gesundheitsamt verwendet und auf Anforderung bereitgestellt. Die Listen und Karten werden in einem verschließbaren Schrank aufbewahrt und nach Ablauf von einem Monat vernichtet. Die Informationen über die Grundlage der Datenerfassung gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung werden im Spiellokal ausgehängt.

  4. Die Durchführung der im folgenden noch beschriebenen Desinfektionsmaßnahmen werden in einer Liste mit Datum, Uhrzeit, Name und Unterschrift dokumentiert.

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2. Zulassung von Personen

  1. Der Trainings-und Wettkampfbetrieb ist in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen auch in Kontaktsportarten zulässig. Darunter fallen der wöchentliche Spiel-und Trainingsabend (freitags, in der Regel ca. 8-10 Teilnehmer) und mögliche Mannschaftskämpfe, da mit max. zwei 8er-Mannschaften gespielt werden könnte. In dieser Saison wird es nur 4er Mannschaften geben und es wird auch nur eine auswärtige Mannschaft anwesend sein. Zuschauer gibt es in der Regel beim Schachsport nicht. Wenn es doch Zuschauer geben sollte, so haben diese sich an die Abstandsregelung zu halten und haben eine Alltagsmaske zu tragen.

  2. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion erhalten keinen Zugang.

  3. Spieler, die bei einem Mannschaftskampf ihre Partien beendet haben, dürfen im Spiellokal bleiben. Sie gelten unverändert als Wettkampfteilnehmer im Sinne dieses Konzepts.

3. Räumlichkeiten und Spielmaterial

  1. Die Schachabteilung der TSG Mutterstadt verfügt über einen 55m² großen Spielraum, im Haus der Vereine, 2. OG, Zimmer 11, und einen nur ihm zugänglichen Materialraum. Damen und Herrentoilette befinden sich im Erdgeschoss und werden auch von anderen Vereinen genutzt. Der Saal wird fast ausschließlich von der Schachabteilung der TSG Mutterstadt genutzt. Der Schwimmverein nutzt den Saal 1-2 Mal im Jahr.

  2. Während des Trainings oder Wettkampfes ist der Spielraum zu lüften. Dies ist mittels Fensterlüftung kein Problem. In den wärmeren Jahreszeiten können die Fenster für eine Dauerlüftung geöffnet werden, sonst ist mittels Stoßlüftung mindestens alle 45 Minuten für einen Luftaustausch zu sorgen.

  3. Es werden ausreichende Mengen an Desinfektionsmitteln, sowohl Hände-als auch Flächendesinfektionsmittel, vorgehalten. Ferner sind Waschgelegenheiten vorhanden, die mit Flüssigseifen und Einmal-Handtüchern ausgestattet sind.

    1. Zu Trainings-bzw. Wettkampfbeginn und -ende werden häufig benutzte Kontaktflächen, wie

    2. z.B. Türgriffe desinfiziert, ebenso die zu nutzenden Tische. Es ist ein Flächendesinfektionsmittel zu verwenden.
  4. Das Spielmaterial, das sind Bretter, Figuren und Uhren, sind vor Beginn des Trainings bzw. Wettkampfes mit einem Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren, außerdem erneut, wenn Spieler an ein anderes Brett wechseln.

  5. Die Versorgung der Spieler mit Getränken und Essen erfolgt nur durch Ausgabe von Flaschen bzw. verpackten Lebensmitteln. Gläser für Getränke oder sonstiges Geschirr werden nicht zur Verfügung gestellt, da eine Reinigung bei 60 Grad Celsius nicht möglich ist.

4. Einhalten des Mindestabstandes

  1. Beim Betreten und während des Aufenthaltes im Saal ist der Mindestabstand von 1,5m nach Möglichkeit einzuhalten.

  2. Pro Tisch wird nur 1 Brett platziert (möglich wären 2 Bretter). Die Tische werden so aufgestellt, dass der Abstand zweier benachbarter Bretter mindestens 1,5m beträgt.

  3. Spieler, die am selben Brett gegeneinander spielen, können den Mindestabstand unterschreiten, sollen aber dafür Sorge tragen, dass der Abstand so groß wie möglich ist, z.B. keine nach vorn gebeugte, sondern eine aufrechte Körperhaltung einnehmen.

  4. Das sonst übliche Handgeben zu Beginn der Partie oder als Zeichen der Aufgabe oder einer Remis-Vereinbarung sind zu unterlassen. Generell sind Körperkontakte zu vermeiden.

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5. Persönliche Hygiene

  1. Nach dem Betreten des Saales haben sich alle Personen die Hände zu desinfizieren oder gründlich zu waschen. Wie letzteres durchzuführen ist, ist auf dem Merkblatt der BZgA „Hände waschen“ anschaulich dargestellt. Dieses wird im Saal und an den Waschbecken ausgehängt.

  2. Personen im Saal haben eine Alltagsmaske zu tragen, außer die Spieler, die am Brett sitzen. Hier wird das Tragen aber dennoch empfohlen. Ein Infoblatt der BZg! „Masken tragen im Alltag hygienisch und sicher einsetzen“ wird ausgehängt.

  3. Beim Husten und Niesen ist ein Taschentuch zu benutzen, wenn keines griffbereit ist, ist die Armbeuge vor Mund und Nase zu halten. In beiden Fällen soll man sich vorher von anderen Personen abwenden und danach die Hände gründlich waschen. Ein Infoblatt der BZgA „Richtig husten und niesen“ wird ausgehängt.

6. Einhaltung des Hygienekonzeptes

Für jedes Training bzw. für jeden Wettkampf wird eine Person als Hygienebeauftragter benannt. Diese Person achtet auf die Einhaltung der Regeln und übt das Hausrecht aus, d.h. der Beauftragte kann Personen, die sich nicht an die Regelungen halten, aus dem Saal weisen.